Nach Verabschiedung der EEG-Novelle muss sich die Bioenergiebranche wieder einmal auf neue Rahmenbedingungen einstellen. Im Gegensatz zu den vorherigen Novellen betreffen die Neuerungen nicht nur den Neubau von Anlagen, sondern insbesondere auch Bestandsanlagen. Denn im EEG 2017 wurden erstmals Nachfolgeregelungen für den Zeitraum nach Ablauf der 20-jährigen Vergütung festgelegt. Das eröffnet neue Perspektiven, aber auch große Herausforderungen, insbesondere für Abfallvergärungsanlagen. Die verpflichtende Teilnahme an der Ausschreibung für Anlagen mit einer installierten Leistung größer 150 kWel stellt dabei die größte Umstellung dar. Ob unter diesen Bedingungen neue Biogutvergärungsanlagen in Deutschland gebaut werden können, wird sich in Zukunft noch zeigen müssen.
Am 8. Juli 2016 wurde das EEG 2017 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und wird somit zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Der Fachverband Biogas hat sich gemeinsam mit den anderen Verbänden erfolgreich für Anschlussregelungen für Bestandsanlagen nach Ablauf der ursprünglichen EEG-Vergütung eingesetzt. Insgesamt sind die Rahmenbedingungen für Biogasanlagen angesichts der klimapolitischen Herausforderungen jedoch unzureichend. Mit der Novelle des EEG 2017 erfolgte eine grundsätzliche Umstellung der Fördersystematik auf ein Ausschreibungsmodell. Das bedeutet eine Abkehr von den gesetzlich festgeschriebenen Vergütungssätzen. In den Vorstellungen der Bundesregierung sollen sich aufgrund der Konkurrenzsituation der Anlagen günstigere Vergütungssätze ergeben. Ob das tatsächlich funktionieren wird und ob die Akteursvielfalt erhalten bleibt, ist unter den derzeitigen Voraussetzungen stark in Frage gestellt.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | Biomasse-Forum 2016 (November 2016) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 3,50 |
Autor: | Dipl.-Ing. David Wilken |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern strebt bis 2040 Klimaneutralität an. Die Entwässerung der Moore verursacht knapp 30 % der landesweiten Treibhausgasemissionen - hier ist dringender Handlungsbedarf. Seit 2023 fördern AUKM-Programme die Anhebung von Wasserständen in landwirtschaftlich genutzten Mooren. Es zeigen sich viele Fortschritte, die aber weiterhin auf Genehmigungs-, Finanzierungs- und Koordinationshürden stoßen.
Paludikultur als Chance für Landwirtschaft, Bioökonomie und Klima
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Wirtschaftliche Perspektiven sind notwendig, um die Landwirtschaft für die Umstellung von entwässerter Moorboden-Bewirtschaftung auf nasse Moornutzung zu gewinnen. Paludikultur-Rohstoffe bieten großes Potenzial für Klima und Bioökonomie. Erste marktfähige Anwendungen zeigen, dass sich etwas bewegt.
Die Revitalisierung von Mooren erfordert ein angepasstes Nährstoffmanagement
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Globale Herausforderungen wie der fortschreitende Verlust der biologischen Vielfalt, die Eutrophierung von Gewässern und die zunehmenden Treibhausgasemissionen erfordern die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Mooren. Bis jedoch langjährig entwässerte und intensiv genutzte Moore wieder einen naturnahen Zustand erreichen und ihre landschaftsökologischen Funktionen vollständig erfüllen, können Jahrzehnte vergehen. Ein wesentlicher Grund dafür sind die hohen Nährstoffüberschüsse im vererdeten Oberboden.