Reste aus der Holzvergasung sind i.d.R. Abfälle, die vom jeweiligen Anlagenbetreiber abfallrechtlich einzustufen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Gemäß der Abfallhierarchie hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung. Vor diesem Hintergrund werden Reste aus der Holzvergasung z.B. auch Kompostierungsanlagen angedient.
Bei der Entsorgung von Resten aus der Holzvergasung (hier: feste Reste aus Reaktoren) bestehen in der Praxis Unsicherheiten. Dies beginnt bei Einstufung und Bezeichnung als Nebenprodukt oder Abfall. Von der Sache her kann es sich sowohl um komplett oxidierte Reststoffe, als auch um Kohlen oder Gemische aus beiden handeln.
Reste der Energieerzeugung sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz als Abfälle einzustufen. Ausnahmen sind nur vorstellbar, wenn der Prozess etwa auf die Herstellung von Kohlen abgestellt ist. Hierauf soll im Rahmen dieses Beitrages aber nicht eingegangen werden.
Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. |
Quelle: | Ausgabe 10 / 2016 (Oktober 2016) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 1,00 |
Autor: | Dr. Rainer Schrägle Dieter Bräkow |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.