Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden fossilen Brennstoffen machen. Gleichzeitig soll sie bezahlbar und verlässlich bleiben. Dazu wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Ökostroms konzipiert: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr 2000 in Kraft getreten ist.
Ziel des EEG war es, den jungen Technologien der erneuerbaren Energien durch feste Vergütungen sowie durch die garantierte Abnahme und die vorrangige Einspeisung des Stroms den Markteintritt zu ermöglichen. Das EEG hat die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und sie von einer Nischenexistenz zu einer der tragenden Säulen der deutschen Stromversorgung mit einem Anteil fast einem Drittel an der Bruttostromerzeugung im Jahr 2015 werden lassen. Der rasante Ausbau hatte jedoch auch einen Anstieg der EEG-Umlage zur Folge. Zudem stellte er zunehmend eine Herausforderung für die Stabilität der Stromnetze und für die Versorgungssicherheit dar. Die Markt- und Technologieentwicklung hat seit Inkrafttreten des EEG immer wieder Anpassungen des EEG erforderlich gemacht.
Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA |
Quelle: | BioabfallForum 2016 (September 2016) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Bernhard Dreher |
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