DIN 19 700 regelt den Nachweis der Erdbebensicherheit von Stauanlagen in Deutschland. Darin ist das zu berücksichtigende Niveau der seismischen Gefährdung festgelegt. Aber - im Vergleich zum Hochbau - fehlen genaue Beschleunigungswerte mit dem Hinweis auf das Erfordernis der Anfertigung standortspezifischer seismologischer Gutachten. Aktuelle Weiterentwicklungen im Bereich der Methodik der seismischen Gefährdungsanalyse können zu einer Änderung der Bewertung der seismischen Gefährdung führen. Damit ist beim Erdbebennachweis bestehender Anlagen umzugehen.
DIN 19 700 regelt in Grundzügen den Nachweis der Erdbebensicherheit von Stauanlagen in Deutschland. Darin ist das Niveau der seismischen Gefährdung anhand von Wiederkehrperioden des Bemessungs- bzw. des Betriebserdbebens in Abhängigkeit der Anlagenklassifikation festgelegt. Ferner sind Anforderungen zur Risikobetrachtung formuliert. Genaue Angaben von Beschleunigungswerten und Antwortspektren fehlen jedoch in der DIN 19 700 mit dem Hinweis auf das Erfordernis der Anfertigung von standortspezifischen seismologischen Gutachten (DIN 19 700-10). Die Erdbebenanregung der Tragwerksnorm für Hochbauten DIN EN 1 998-1 NA kann für Stauanlagen nicht angewendet werden, da für Hochbauten in der Regel weit geringere Wiederkehrperioden der Erdbebenanregung gelten.
Häufig sind bestehende Stauanlagen in Deutschland trotz vorhandener seismischer Gefährdung aufgrund früherer Anforderungen aus der Planungs- bzw. Bauphase bislang nicht auf Erdbeben bemessen oder - im Vergleich zu den heutigen Anforderungen - mit zu geringen Erdbebenbeanspruchungen nachgewiesen. Spätestens im Rahmen einer Vertieften Überprüfung ist es dann erforderlich, den Erdbebennachweis von Stauanlagen gemäß anerkannter Regelwerke und gemäß aktueller Erkenntnisse zur Erdbebengefährdung zu führen.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 06/2016 (Juni 2016) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dr. sc. techn. Thomas M. Weber Dr.-Ing. Andreas Bieberstein |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.