Normen, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit - Ingenieurmäßige Beurteilung im Talsperrenbau

Normen allein können nicht die ingenieurmäßige Beurteilung im Talsperrenbau ersetzen. Auch Rechenprogramme liefern nur Ergebnisse, die von der Qualität der Eingabedaten und des Programmes abhängen. Weiterhin steht das angestrebte Sicherheitsniveau in unmittelbarem Zusammenhang mit wirtschaftlichen Anforderungen und Möglichkeiten. In diesem Spannungsfeld liegt die ingenieurmäßige Beurteilung von Planung, Bauausführung und Überwachung von Talsperren. In dem Beitrag werden Beispiele aufgezeigt, bei denen dieses 'Engineering Judgment' (nach Ralf B. Peck) fehlte. Engineering Judgment bedarf der Kenntnis von Theorie, Berechnung, Konstruktion und vor allem auch der praktischen Erfahrung. Schon in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts hat der weltweit geschätzte Praktiker und Professor für Geotechnik Peck die Frage gestellt: 'Where has all the Judgment gone?' Engineering Judgment bedingt Theorie und Praxis: Das Wappen des weltweit berühmten Massachusetts Institute of Technology (MIT) beinhaltet die Intelligenz des Geistes und der Hände ('mens et manus') - der Ingenieur sollte beides vereinen.

An nachfolgenden Beispielen sollen das Fehlen des 'Engineering Judgment" und die sich daraus ergebenden Probleme für einige Bauvorhaben aus den Erfahrungen der Beratung beim Bau und Betrieb von Wasserbauprojekten dargestellt werden.

Beim Einstau eines Stauhaltungsdammes wurden nach kurzer Zeit starke Wasseraustritte auf der Luftseite beobachtet. Der Wasserspiegel im Stauraum musste über zwei Jahre lang um bis zu 3 m abgesenkt werden und die Dammabdichtung wurde in dieser Zeit praktisch erneuert. Die Gründe für die bereichsweise Durchströmung des Dammes waren in dem fehlenden ingenieurmäßigen Entwurf sowie der fehlenden Überwachung der Dammschüttung durch die Baufirma und die Bauaufsicht zusehen. Die Kornverteilung des 3,1 m breiten Dichtungskernes enthielt nur 5 % Schluff und 10 % Sandanteil. Bei idealer Zusammenmischung im Labor konnte der geforderte Durchlässigkeitsbeiwert von k < 10-7 m/s erreicht werden aber beim Einbau kam es zur Entmischung des Kernmateriales mit der Folge der Bildung von Fuchsgängen mit extrem hoher Durchlässigkeit. Die mangelhafte Bauüberwachung und fehlende Feldversuche zur Bestimmung der Durchlässigkeit in situ ließen die Probleme bei
der Dammschüttung während der Bauarbeiten nicht offenkundig werden. Engineering Judgment fehlte beim Entwurf und der Bauausführung. Es fehlten der Blick und die Verantwortung für das Gesamtbauwerk.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 06/2016 (Juni 2016)
Seiten: 4
Preis: € 10,90
Autor: Prof. (em.) Dr.-Ing. Theodor Strobl
 
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