Die erste Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) schuf im November 2011 eine neue Rechtspflicht für Besitzer von (rein) gewerblich genutzten Gebäuden. Nach § 14 Absatz 3 TrinkwV 2001 müssen sie in regelmäßigen Abständen das bereitgestellte Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen, sofern bestimmte Vorgaben erfüllt sind. Für die Legionellenkonzentration war bereits in der Trinkwasserverordnung von 2001 ein technischer Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KbE) Legionellen in 100 ml Trinkwasser festgelegt worden. Ist dieser Wert überschritten, ist das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, und es sind weitergehende Untersuchungen und Maßnahmen erforderlich.
Das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn (ihph) hat im Auftrag der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e. V. (figawa) eine bundesweite Statusanalyse zum Legionellenvorkommen in Trinkwasser-Installationen von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserversorgung erstellt. Ausgewertet wurden mehr als 1 Mio. Trinkwasserproben, die überwiegend aus Gebäuden mit gewerblicher Trinkwasserabgabe entnommen wurden. Ergebnis: 16,5 Prozent der Anlagen sind mit Legionellen belastet. In 0,3 Prozent der Proben wurde eine extrem hohe Legionellen-Konzentration nachgewiesen.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 05 - 2016 (Mai 2016) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Rudolf Becker-Kaiser Marcus Pikarek |
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