Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat zum Ziel, Wasser und Gewässer für die zukünftigen Generationen zu schützen. In Artikel 14 WRRL sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, hierbei eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Anhand des Maßnahmenkonzeptes Müggelsee/-spree wird aufgezeigt, wie dies umgesetzt wurde und wie innovative Konzepte eine umfassende Einbindung der Öffentlichkeit - auch in komplexe Planungs- und Abwägungsprozesse - ermöglichen.
Die EG-WRRL [1] hat zum Ziel, Wasser und Gewässer für die zukünftigen Generationen zu schützen. Die Richtlinie fordert, für die berichtspflichtigen Oberflächengewässer den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial bis spätestens 2027 herzustellen. Berichtspflicht besteht für alle Fließgewässer mit einer Einzugsgebietsgröße ab 10 km² sowie alle Standgewässer, die eine Mindestwasserfläche von 50 ha aufweisen. Die Berliner Gewässer erreichen die gewässerbezogenen Entwicklungsziele der WRRL derzeit nicht. Daher sind für diese räumlich und zeitlich differenzierte, abschnittsspezifische Maßnahmenkonzepte zu erarbeiten.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 05 2016 (Mai 2016) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dipl.-Geogr. Christian Reuvers Claudia Schirmer Dr. Uwe Koenzen Dr. Klaus van de Weyer Antje Köhler |
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