Seit mehr als drei Jahrzehnten werden gemischte Abfälle gewerblicher Herkunft in mechanischen Aufbereitungsanlagen aufbereitet. Die Abfälle werden als Gewerbeabfälle bzw. Baustellenmischabfälle bezeichnet. Hinter den Oberbegriffen verbergen sich circa 100 Abfallschlüssel nach AVV aus nahezu allen Kapiteln, sodass keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die anzutreffende Qualität der jeweiligen Abfälle zulässig sind.
Motor der Gewerbeabfallsortierung war und ist stets die Chance auf eine Stofftrennung in höher- und minderwertige Fraktionen, um wirtschaftliche Vorteile gegenüber den Entsorgungsalternativen durch Wertschöpfung aus der Abfallressource zu erzielen. Vergleichsweise spät erfolgte eine staatliche Steuerung durch die Gewerbeabfallverordnung von 2002 auf Grundlage des ersten Kreislaufwirtschaftsgesetzes von 1994. Damit bestehen aktuell sowohl ökonomische als auch legale Anforderungen, denen sich die Akteure stellen müssen.
Die Aufbereitungstechnik hat im Verlauf der letzten 30 Jahre einen erheblichen Entwicklungssprung vollzogen, der sich sowohl in einer Verfeinerung bekannter Grundoperationen als auch in einer Automatisierung von Sortiertechnik niedergeschlagen hat. Parallel dazu haben sich allerdings auch die Entsorgungsalternativen verändert. Neben einem Verbot der Deponierung nicht vorbehandelter Abfälle ist der Markt für eine energetische Nutzung von Abfällen massiv erweitert worden. Das vergrößerte Angebot an energetischer Verwertung für Teilmengen von gewerblichen Abfällen (Ersatzbrennstoffkraftwerke oder auch Biomassekraftwerke) bis hin zu nahezu unbehandelten Gewerbeabfallgemischen (MVA) geht einher mit günstigen Entsorgungskosten und setzt nach wie vor enge betriebswirtschaftliche Grenzen für eine mechanische Gewerbeabfallaufbereitung.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 28. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2016) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 4,50 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Thomas Pretz Dr. Alexander Feil |
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