Die Verschlechterung des ökologischen Zustands nach dem Urteil des EuGH zur Weservertiefung

Das Weservertiefungs-Urteil des EuGH verdient besonders wegen der Definition des Verschlechterungsbegriffs Beachtung. Die Orientierung an den Zustandsklassen der Qualitätskomponenten erscheint pragmatisch, setzt sich aber auch Kritik aus und wirft neue Fragen auf.

Obwohl seit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) am 22.12.2000 mittlerweile 15 Jahre vergangen sind, stellten die mit der Umsetzung der Umweltziele der Richtlinie verbundenen Fragen lange Zeit ein Refugium der Wissenschaft und der Bewirtschaftungsplanung dar. Praktische Bedeutung in Zulassungsverfahren und in der Rechtsprechung haben die Umweltziele der WRRL erst in den letzten Jahren gewonnen. Prominente Beispiele hierfür sind das Urteil des OVG Hamburg zum Kraftwerk Moorburg und die Beschlüsse des BVerwG zur Weservertiefung und zur Elbvertiefung. Im Verfahren der Weservertiefung legte das BVerwG dem EuGH Fragen zur Auslegung des Verschlechterungsverbots in Art. 4 WRRL zur Vorabentscheidung (Art. 267 AEUV) vor, die der EuGH mit seinem Urteil vom 1.7.2015 beantwortet hat. Das Urteil hat enorme Bedeutung für die Praxis, wie die einsetzende Flut von Rechtsprechung und Literatur belegt. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie die teilweise recht abstrakten Vorgaben des EuGH zur Verschlechterung des ökologischen Zustands in der wasserrechtlichen Zulassungspraxis umzusetzen sind.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 - 2016 (März 2016)
Seiten: 8
Preis: € 25,00
Autor: Dr. jur. Bernd Schieferdecker
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.

Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.