Im Windschatten der Entscheidung des EuGH vom 1.7.2015 zur Weservertiefung, die in der rechtswissenschaftlichen Diskussion zu Recht ganz außerordentliche Wellen schlägt, verkündete der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) zwei Urteile von ebenfalls hoher sowohl wasserrechtlicher Relevanz als auch Brisanz.
Die Entscheidungen vom 14.7.2015 befassen sich (u.a.) ebenfalls mit der Frage des Verschlechterungsverbots und nehmen sogar bereits auf die wenige Tage zuvor ergangene EuGH-Rechtsprechung Bezug. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, der Hessische VGH hat ausdrücklich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssachen die Revision zugelassen. Der Hessische VGH hat zu der Frage der wasserrechtlichen Erlaubnisse für das Kraftwerk Staudinger nicht nur Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung behandelt, sondern auch eine grundlegende, raumgreifende rechtliche Analyse vorgenommen. Im Vergleich zur knappen Diktion europäischer Rechtsprechung, die immer wieder zu Recht kritisiert wird, lassen die Entscheidungen des Hessischen VGH wenige Fragen offen, was nicht heißen soll, dass sämtliche Begründungen unbedingt einem Revisionsverfahren standhalten müssen. Gleichwohl liegenden Entscheidungen profund entwickelte Argumentationen zugrunde; ein blühender Garten statt dürrer Verlautbarungen.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | Heft 01 - 2016 (März 2016) |
| Seiten: | 8 |
| Preis: | € 25,00 |
| Autor: | Stefan Kopp-Assenmacher |
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