Auswirkungen der neuen gesetzlichen Anforderung zur Informationssicherheit auf Wasser- und Gasversorgungsunternehmen
Eine zunehmende digitale Durchdringung unseres gesamten Lebensraumes bei gleichzeitig immer professioneller ausgeführten Cyber-Angriffen erfordert den Schutz von Infrastruktureinrichtungen, um die Lebensadern unserer Gesellschaft zu sichern. Vor diesem Hintergrund trat am 25. Juni 2015 das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz- ITSiG) als eines der ersten konkreten Umsetzungsergebnisse der Digitalen Agenda der Bundesregierung in Kraft. Das ITSiG als Artikelgesetz ändert und ergänzt diverse Fachgesetze wie z. B. das BSI-Gesetz (BSIG, BSI = Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hinsichtlich der IT-Sicherheitsanforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen. Darunter fallen auch die Sektoren Energie- und Wasserversorgung. Die Gesetze enthalten umfassende Qualitätsanforderungen und Meldepflichten, die von den Betreibern kritischer Infrastrukturen gegenüber dem BSI und der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu erfüllen sind.
Im Februar 2016 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) den 'Entwurf der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz' (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) veröffentlicht. Darin enthalten sind Schwellenwerte zur Einstufung der kritischen Infrastrukturen aus den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation. Für die Berechnung der Schwellenwerte der einzelnen Sektoren in der BSI-KritisV wurde ein sektorenübergreifender Regelschwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern bzw. Einwohnerwerten zugrunde gelegt. Damit werden vor allem Infrastrukturen (und deren Betreiber) in die Pflicht genommen, die aufgrund ihrer Größe eine Systemrelevanz aufweisen.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 04 - 2016 (April 2016) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Verm.-Ass. Dipl.-Ing. Frank Dietzsch Jan Feldhaus Daniel Fricke Dipl.-Ing. Kirsten J. Wagner |
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