Die EU-Kommission hatte im Juli 2014 in ihrem Null-Abfall Programm für Europa unter anderem beschlossen, dass die in der Abfallrahmenrichtlinie festgelegten Recyclingziele gesteigert werden.
Die nachfolgende Betrachtung beschäftigt sich ausschließlich mit Abfällen aus Haushalten oder haushaltsähnlichen Abfällen. Die bewährten getrennten Sammelsysteme für PPK und Glas werden nicht betrachtet. Es handelt sich um diejenigen Abfälle aus privaten Haushaltungen oder aus sonstigen Herkunftsbereichen, für die der Abfallbesitzer einen Entledigungswillen hat und die er einem Entsorger zur schadlosen Entsorgung überlässt.
Ob die weitere Sammlung, Behandlung und Beseitigung der Schadstofffrachten durch einen kommunalen Betrieb oder ein qualifiziertes privates Entsorgungsunternehmen durchgeführt wird, ist für die nachfolgende Betrachtung ohne Bedeutung. Faktisch entscheidend ist nicht, wer die ordnungsgemäße Abfallbehandlung durchführt bzw. Eigentümer der Anlagen ist, sondern welches Verfahren zum Einsatz kommt. Es wird versucht, die verschiedenen Entsorgungswege bzw. Verfahren zu vergleichen.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Strategie Planung Umweltrecht 9 (2015) (Januar 2015) |
Seiten: | 17 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Alexander Gosten |
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