Seit dem 01.01.2015 gilt die Pflicht, Bioabfälle getrennt zu sammeln. Diese ist in § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) festgelegt. Über die Mengenpotenziale, die mit Umsetzung dieser Pflichtvorgabe gehoben werden können, existieren in der Literatur unterschiedliche Abschätzungen. Die aktuellsten Zahlen stammen aus einem Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes.
Organische Abfälle stellen mit etwa 30 bis 40 Prozent mengenmäßig die größte Wertstofffraktion in privaten Haushalten dar.Organische Abfälle sind vielfältig einsetzbar: Aus getrennt gesammelten Mengen werden Komposte und Gärprodukte zur organischen Düngung und Bodenverbesserung hergestellt, je nach Verfahrenstechnik wird zusätzlich Biogas erzeugt oder feste Biomasse zu Brennstoffen aufbereitet. Der Markt ist seit den 1980er-Jahren in Deutschland kontinuierlich gewachsen und ein Betätigungsfeld für private sowie kommunale Dienstleister. Heute werden etwa 89 Prozent der getrennt erfassten Bio- und Grünabfälle kompostiert und 11 Prozent einer Vergärung zugeführt.
Copyright: | © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft |
Quelle: | 10. Biogastagung: Anaerobe Biologische Abfallbehandlung (September 2015) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | RA Dr. Anno Oexle Thomas Lammers Dr.-Ing. Annette Ochs |
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