Im Beitrag wird ein kurzer Rückblick auf den bisherigen Umsetzungsprozess der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie insbesondere in Sachsen gegeben. Dabei werden auch anrechnungsfähige Aktivitäten aus der Zeit vor der Richtlinie mit erläutert. Anschließend werden einige Herausforderungen zur Umsetzung derselben für die nächsten Jahre aufgezeigt.
Im Oktober 2007 hat die Europäische Union die Richtlinie 2007/60/EG zur Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) verabschiedet. Die Bundesregierung hat die HWRM-RL mit dem ab 01.03.2010 geltendem neuen Wasserhaushaltsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Die einzelnen Bundesländer haben zeitnah ihre Landeswassergesetze angepasst.
Diese EG-Richtlinie soll zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten dienen. Damit bildet sie die Grundlage für ein integriertes Hochwasserrisikomanagement (HWRM) auf europäischer Ebene.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 09/2015 (September 2015) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dr.-Ing. habil. Uwe Müller |
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