Die Zukunft der Mitbenutzung kommunaler Sammelstrukturen durch Systembetreiber

Konsequenzen aus dem Urteil des BVerwG vom 26.3.2015

Seit Beginn der Verpackungsverordnung sind die Rechtsbeziehungen zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) und den dualen Systembetreibern mit vielfältigen Streitfragen belastet. Zwar hat der Verordnungsgeber mit dem nunmehr in § 6 Abs. 4 VerpackV geregelten Abstimmungserfordernis den Versuch unternommen, kommunales und duales Entsorgungssystem miteinander zu synchronisieren. Es zeigt sich aber immer deutlicher, dass mit den betreffenden Regelungen, obwohl § 6 Abs. 4 VerpackV nunmehr elf Sätze umfasst, die vielfältigen praktischen Koordinierungs- und Konfliktlösungsaufgaben nicht in den Griff zu bekommen sind.
Verschärft haben sich die Probleme durch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.3.2015 zu diesem Themenkomplex. Das Gericht hat die für das Abstimmungsverhältnis zentrale Mitbenutzungsregelung des § 6 Abs. 4 S. 5 VerpackV für unwirksam erklärt und damit den insbesondere für die integrierte Erfassung von Papierabfällen (Verpackungspapiere und sonstige Haushaltspapiere) regelmäßig abgeschlossenen Mitbenutzungsvereinbarungen die öffentlich-rechtliche Grundlage entzogen. Nachfolgend wird die Entscheidung in ihren wesentlichen Aussagen dargestellt und es werden die Auswirkungen für die betroffenen Akteure erörtert. Dabei fällt die Entscheidung in eine Zeit, in der in Politik und Entsorgungsbranche intensiv um die Ausgestaltung eines Wertstoffgesetzes gerungen wird, in dem die Verpackungsverordnung nach allgemeiner Überzeugung dereinst aufgehen soll.
Dies bietet dem Gesetzgeber die Chance, aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.3.2015 die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen und - sollte überhaupt an den dualen Systemen festgehaltenwerden - effektive und belastbare Konfliktregelungsmechanismen zwischen örE und Systembetreibern zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines Scheiterns eines Wertstoffgesetzes käme man wohl kaum an einer 8. Novelle der Verpackungsverordnung vorbei, da den Akteuren nicht zugemutet werden könnte, die streitanfällige Mitbenutzung kommunaler Entsorgungsstrukturen durch die Systembetreiber ohne verwaltungsrechtliche Leitplanken allein auf zivilrechtlicher Basis auszugestalten.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 05 - 2015 (September 2015)
Seiten: 12
Preis: € 32,00
Autor: Dr. jur. Holger Thärichen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel
 
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