Die Pflicht zur 'Darlegung der vorgesehenen Verwertungswege' nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 KrWG

Gewerbliche Sammlungen vor dem 'Aus'?

Gewerbliche Sammlungen sind nach § 17 Abs. 3 Nr. 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nur zulässig, wenn der Sammlung 'überwiegende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen' und die von der Sammlung erfassten Abfälle 'einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden'. Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Verwertungspflicht im Anzeigeverfahren wurde in der Vergangenheit vor allem die Frage diskutiert, ob und inwieweit der Träger der Sammlung für Altkleider auch die konkreten Standorte der Container darlegen muss. In zwei aktuellen Urteilen des Bayerischen VGH sowie des OVG Nordrhein-Westfalen wird nunmehr das andere Ende der Verwertungskette thematisiert. Die Gerichte haben dabei die Auffassung vertreten, dass der Sammler nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 KrWG verpflichtet sei, anlagenscharf eine 'lückenlose Kette des Verwertungsweges vom Einsammeln bis zum Abschluss der Verwertung' aufzuzeigen. Die Entscheidungen sind überaus brisant, weil sie sich bei näherer Betrachtung als unerfüllbar erweisen und damit geeignet sind, die Tätigkeit gewerblicher Sammlungen aus formalen Gründen komplett zu unterbinden. Der nachfolgende Beitrag untersucht die Argumentation der Gerichte und kommt zum Ergebnis, dass die Anforderungen der Gerichte vom KrWG nicht gedeckt sind.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 05 - 2015 (September 2015)
Seiten: 13
Preis: € 32,00
Autor: Ministerialrat Dr. Frank Petersen
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.

Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.