Mit dem Auslaufen der langjährigen Entsorgungsverträge entschließen sich immer mehr öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die zuvor privatisierte Abfallentsorgung bzw. einzelne Teilleistungen wieder zu 'rekommunalisieren'. Hier zeigt sich eine analoge Entwicklung zur Energiewirtschaft, in der aufgrund endender Konzessionsverträge von Kommunen neue Stadtwerke gegründet werden. Welche Argumente für und gegen eine Rekommunalisierung sprechen, welche Abfallfraktionen die rentabelsten sind, zeigt eine Studie von trend:research.
(04.09.2015) Die kommunale Abfallwirtschaft wird durch das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz maßgeblich beeinflusst. Neben der Einführung der fünfstufigen Abfallhierarchie sichert dieses Gesetz auch die Hoheit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) bei der Abfallentsorgung. Kommunen dürfen somit die Aufgaben der Entsorgung mit eigenen Mitteln oder auch in Kooperation mit privatrechtlichen Unternehmen übernehmen und haben gleichzeitig das Recht, privaten Unternehmen die gewerbliche Sammlung unter bestimmten Voraussetzungen zu untersagen. Für Kommunen ergeben sich im Wesentlichen drei Optionen: Bei einer vollständigen Leistungsvergabe wird die Sammlung bzw. Verwertung ausgeschrieben und an das preisgünstigste Privatunternehmen vergeben...
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) |
Quelle: | Nr. 08/09 - September 2015 (September 2015) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Kfm. Dirk Briese Dipl.-Ökonom Jens Gatena |
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