Die gesetzliche Rücknahmepflicht für Gerätealtbatterien in Deutschland besteht seit inzwischen gut 15 Jahren. Mit dem zunehmenden Mengenaufkommen von sicherheitskritischen Lithiumbatterien und anderen Hochenergiebatterien wird der Umgang mit Gerätealtbatterien hier aber vor neue Herausforderungen gestellt. Neben sogenannten Gerätebatterien fallen bei der Entsorgung auch zunehmend sogenannte Industriebatterien aus privaten Haushalten an.
Der Bedarf an netzunabhängigen Energiespeichern steigt stetig an. Insbesondere leistungsfähige Lithiumbatterien finden mehr und mehr Verwendung in allen Lebensbereichen. Somit steigt aber auch das Mengenaufkommen von sicherheitskritischen Lithiumbatterien und anderen Hochenergiebatterien bei der Rücknahme von Altbatterien und Elektroaltgeräten. Im Rahmen der typischen Nutzung und Verwendung sowie der endverbrauchertypischen Rückgabewege werden Lithium- und andere Hochenergiebatterien aktuell vor allem über die Sammlungsstrukturen des Fachhandels und der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) erfasst. Dabei werden Lithium- und andere Hochenergiebatterien entweder einzeln als Altbatterien gemäß Batteriegesetz (BattG) oder enthalten in Elektroaltgeräten gemäß Elektrogesetz (ElektroG) vom Endverbraucher entsorgt.
Auf Grundlage geltender gefahrgutrechtlicher Bestimmungen und sicherheitstechnischer Bewertungen hat die Stiftung GRS Batterien ein Sicherheitskonzept zur getrennten Erfassung von Lithium- und anderen Hochenergiebatterien entwickelt. Dieses zukunftsweisende Konzept wurde im Rahmen eines zwölfmonatigen Pilotprojektes bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in zehn Städten bzw. Regionen erfolgreich getestet.
Copyright: | © IWARU, FH Münster |
Quelle: | 14. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2015) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 4,50 |
Autor: | Dipl.-Ing. Georgios Chryssos |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.