Sperrmüll als gemischter Siedlungsabfall

Sperrmüll (Abfallschlüssel-Nummer 20 03 07) gehört wie der gemischte Siedlungsabfall (Abfallschlüssel-Nummer 20 03 01) zu der Abfallschlüssel-Nummer-Obergruppe 20 03 (andere Siedlungsabfälle) und ist dadurch gekennzeichnet, dass unter 'Sperrmüll' diejenigen Abfälle zu verstehen sind,
die wegen ihrer Sperrigkeit (deshalb die umgangssprachliche Bezeichnung 'Sperrmüll') nicht in das Restmüllgefäß eingefüllt werden können. Sperrmüll setzt sich im Übrigen unter Berücksichtigung
der jahrzehntelangen Erfahrungssätze aus der kommunalen Entsorgungspraxis durchgängig aus gemischtem Siedlungsabfall zusammen und es wird (meistens aus Bequemlichkeit) darüber hinaus bei der Sperrmüllentsorgung oftmals Abfall hinzugestellt, der ebenso in Restabfallgefäße hätte eingefüllt werden können.

Das OVG Sachsen hat mit Beschluss vom 18.2.2015 einen Beschluss des VG Dresden vom 6.3.2014 bestätigt, wonach gewerbliche Sperrmüllsammlungen durch das Verbot in § 17 Abs. 2 S. 2 KrWG nicht erfasst werden. Gemäß § 17 Abs. 2S. 2 KrWG sind zum Schutz des kommunalen Erfassungssystems des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Stadt,Landkreis) gewerbliche Abfallsammlungen für gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen unzulässig. Das OVG Sachsen nimmt den Rechtsstandpunkt ein, dass Sperrmüll (Abfallschlüssel-Nummer 20 03 07 nach der Abfall-Verzeichnis-Verordnung) nicht mit den gemischten Siedlungsabfällen (Abfallschlüssel-Nummer 20 03 01 nach der Abfall-Verzeichnis-Verordnung) gleichgesetzt werden kann. Deshalb seien gewerbliche Sperrmüllsammlungen grundsätzlich nach Maßgabe der §§ 17, 18 KrWG zulässig. Letzten Endes wird die vorstehende Rechtsfrage durch das Bundesverwaltungsgericht entschieden werden müssen. Der Rechtsstandpunkt der OVG Sachsen ist jedenfalls aus folgenden Gründen als rechtlich nicht nachvollziehbar anzusehen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 - 2015 (März 2015)
Seiten: 2
Preis: € 32,00
Autor: Dr. jur. Peter Queitsch
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.

Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.