Mit der Fotovolktaikfreiflächen-Ausschreibungs-Verordnung vom 6.2.2015 (BGBl. I 2015, S. 108) eröffnen sich gerade für Deponieflächen neue Chancen. Dabei sind allerdings vor allem die Grundvoraussetzungen zu beachten, wie sie schon in § 55 EEG 2014 vorgezeichnet sind. Das gilt vor allem für die Frage im Anschluss an Deponiezulassungen erforderlicher Bebauungspläne, die einzelnen Betreibern keine Wettbewerbsvorteile geben dürfen.
Die Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien vom 6.2.2015 (im Folgenden: FFAV) ordnet nun mehr näher, wie sich die Förderung für solare Freiflächenanlagen gestaltet. Sie erfolgt nicht mehr automatisch und damit nach den in § 51 EEG 2014 festgelegten Fördersätzen. Sobald die Ausschreibungen erfolgt sind und auf dieser Basis Anlagen in Betrieb genommen werden, richtet sich die Förderhöhe danach, wie der Anlagenbetreiber bei der Ausschreibung geboten und auf der Basis dieser Förderhöhe den Zuschlag erhalten hat. Dementsprechend erhalten Anlagen, die ab dem ersten Tag des siebten auf die erstmalige Bekanntmachung einer Ausschreibung für Freiflächenanlagen folgenden Kalendermonats in Betrieb genommen werden, keine Förderung mehr nach den bisherigen Gesetzen; der anzulegende Wert nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EEG 2014 verringert sich für Strom aus solchen Freiflächenanlagen auf null (§ 55 Abs. 3 S. 1 EEG 2014). Damit löst das System der durch Ausschreibungen ermittelten Förderhöhen das System der gesetzlich bestimmten Förderhöhen mit diesem Zeitpunkt ab.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 02 - 2015 (März 2015) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern strebt bis 2040 Klimaneutralität an. Die Entwässerung der Moore verursacht knapp 30 % der landesweiten Treibhausgasemissionen - hier ist dringender Handlungsbedarf. Seit 2023 fördern AUKM-Programme die Anhebung von Wasserständen in landwirtschaftlich genutzten Mooren. Es zeigen sich viele Fortschritte, die aber weiterhin auf Genehmigungs-, Finanzierungs- und Koordinationshürden stoßen.
Paludikultur als Chance für Landwirtschaft, Bioökonomie und Klima
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Wirtschaftliche Perspektiven sind notwendig, um die Landwirtschaft für die Umstellung von entwässerter Moorboden-Bewirtschaftung auf nasse Moornutzung zu gewinnen. Paludikultur-Rohstoffe bieten großes Potenzial für Klima und Bioökonomie. Erste marktfähige Anwendungen zeigen, dass sich etwas bewegt.
Die Revitalisierung von Mooren erfordert ein angepasstes Nährstoffmanagement
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Globale Herausforderungen wie der fortschreitende Verlust der biologischen Vielfalt, die Eutrophierung von Gewässern und die zunehmenden Treibhausgasemissionen erfordern die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Mooren. Bis jedoch langjährig entwässerte und intensiv genutzte Moore wieder einen naturnahen Zustand erreichen und ihre landschaftsökologischen Funktionen vollständig erfüllen, können Jahrzehnte vergehen. Ein wesentlicher Grund dafür sind die hohen Nährstoffüberschüsse im vererdeten Oberboden.