Optionsspielräume bei der Erfassung von Elektroaltgeräten

Eine praxisbezogene Darstellung von Modellen und Voraussetzungen de lege
lata et ferenda
Als bereichsspezifische Regelung zur Konkretisierung der abfallrechtlichen Produktverantwortung setzt das Elektro und Elektronikgerätegesetz in vielem nur einen regulatorischen Rahmen und überlässt den Verantwortlichen die Wahl, wie sie die gesetzlichen Zielvorgaben erfüllen. Im Bereich der Erfassung, also der Sammlung und Rücknahme von Elektroaltgeräten eröffnen sich den Akteuren gleich mehrere normativ angelegte Handlungsoptionen. Das Optionsrecht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist dabei vermutlich am bekanntesten. Auch der Wirtschaft stehen in des Optionsspielräume zur Verfügung. Vorneweg der freiwilligen Eigenrücknahme durch Hersteller, aber auch durch Vertreiber, kommt eine praktische Bedeutung zu, die manchmal unterschätzt wird. Auch die über Vertragsgestaltung gesetzlich zulässige Zuweisung von Entsorgungslasten im gewerblichen Bereich ist ein regelmäßig angewandtes Instrument.

Seit nunmehr gut einem Jahrzehnt stellt das geltende Elektro-und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) den Rechtsrahmen für die Erfassung und Entsorgung von Elektroaltgeräten, derweil die Umsetzung der novellierten europarechtlichen Vorgaben in ein 'ElektroG II' noch aussteht. Die Erfahrung aus der rechtsberatenden Praxis während dieser Zeit zeigt, dass offene juristische Fragestellungen mittlerweile eher weniger den Anwendungsbereich des Gesetzes und damit die Frage betreffen, ob das ElektroG mit seinen Pflichten für einen betroffenen Akteur greift oder nicht. Ursächlich hierfür ist die zunehmend gefestigte Rechtsprechung ebenso, wie der eingespielte Gesetzesvollzug durch Umweltbundesamt und Stiftung EAR, wobei gerade letzte ein in zunehmendem Maße weites Verständnis des Anwendungsbereichs vertritt und auch ggf. vor den Gerichten durchficht. Vor diesem Hintergrund haben viele betroffene Hersteller und Vertreiber auch in Grenzfällen kein ausgeprägtes Verlangen mehr, sich mit den Vollzugsbehörden intensiv über die Reichweite des Anwendungsbereichs zu streiten. Welche Pflichten aus dem breiten Kanon des ElektroG im Einzelnen gelten, wie sie zu erfüllen sind und was für 'Optionsspielräume' sich dabei i.S.v. möglicherweise mehr oder weniger vorzugswürdigen Handlungsvarianten zur Pflichtenerfüllung eröffnen können - das sind die Fragen, die sich inzwischen vorrangig stellen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 03 - 2015 (Juni 2015)
Seiten: 11
Preis: € 32,00
Autor: EMLE Gregor Alexander Franßen
Moritz Grunow
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Europäische Rechtsvorgaben und Auswirkungen auf die Bioabfallwirtschaft in Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Bioabfälle machen 34 % der Siedlungsabfälle aus und bilden damit die größte Abfallfraktion im Siedlungsabfall in der EU. Rund 40 Millionen Tonnen Bioabfälle werden jährlich in der EU getrennt gesammelt und in ca. 4.500 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt.

Vom Gärrest zum hochwertigen Gärprodukt - eine Einführung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Auch mittel- bis langfristig steht zu erwarten, dass die Kaskade aus anaerober und aerober Behandlung Standard für die Biogutbehandlung sein wird.

Die Mischung macht‘s - Der Gärrestmischer in der Praxis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Zur Nachbehandlung von Gärrest aus Bio- und Restabfall entwickelte Eggersmann den Gärrestmischer, der aus Gärresten und Zuschlagstoffen homogene, gut belüftbare Mischungen erzeugt. Damit wird den besonderen Anforderungen der Gärreste mit hohem Wassergehalt begegnet und eine effiziente Kompostierung ermöglicht.