Anmerkungen zu den Urteilen des VG Würzburg vom 10.2.2015 - W 4 K 13.1015 und des VG Düsseldorf vom 7.5.2015 - 17 K 8650/13
Für Abfälle aus privaten Haushaltungen gilt der Grundsatz der Überlassungspflicht gemäß § 17 Abs. 1 KrWG. Bekannte Ausnahme von dieser Regel ist u.a. die gewerbliche Sammlung. Während der bundesweite Streit um gewerbliche Sammlungen in einer Vielzahl von behördlichen und gerichtlichen Verfahren fortdauert und ihre Voraussetzungen im Einzelnen umstritten sind,1 zielen einzelne Mode-Unternehmen, Schuhhändler und entsprechende Reparatur-Services auf eine anderweitige Durchbrechung der Überlassungspflicht: Mit nach ihrer Ansicht bundesweit Geltung findenden Bescheiden beanspruchen sie für sich, eine 'freiwillige Rücknahme' i.S.v. § 26 KrWG durchzuführen und geben Bürgern die Gelegenheit, Altkleider, Alttextilien und Schuhe jeder Art und Herkunft gegen einen geldwerten Bonus in Filialen abzugeben. Mit den Urteilen des VG Würzburg vom 10.2.2015 (W 4 K 13.1015) und des VG Düsseldorf vom 7.5.2015 (17 K 8650/13) liegen nun erste (zwischenzeitig auch rechtskräftige) Entscheidungen zum Thema vor.
Die Kläger sind jeweils Mode-Unternehmen, die in ihren Filialen die Rücknahme von Alttextilien anbieten. Um Alttextilien aus privaten Haushalten, die gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 KrWG grundsätzlich der Überlassungspflicht unterfallen, auch ohne Durchführung einer gewerblichen Sammlung erfassen zu können, beriefen sie sich jeweils gegenüber den zuständigen Behörden auf die Ausnahmeregelung des § 17Abs. 2 S. 1 Nr. 2 KrWG und entsprechende Bescheide auf der Grundlage von § 26 KrWG. Die Vorschrift regelt die freiwillige Rücknahme; zurücknehmenden Herstellern oder Vertreibern kann nach Maßgabe von § 26 Abs. 3 bzw. Abs. 6 KrWG hierfür ein sog. Freistellungs- bzw. Feststellungsbescheid erteilt werden.Das VG Würzburg hat nun das beklagte Landesamt verpflichtet, den diesbezüglich ergangen Bescheid zu § 26 KrWG neu zu fassen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 04 - 2015 (Juli 2015) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel |
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