Verbesserung der Wertschöpfung beim Altgeräterecycling

Der sichere Zugang zu Rohstoffen sowie der Wunsch nach Preisstabilität an den Rohstoffmärkten hat eine Diskussion um die Begriffe 'Ressourceneffizienz' und 'Recycling' ausgelöst. Besonders Elektro- und Elektronikaltgeräte, werden aufgrund ihres hohen Gehaltes an hochfunktionalen Elementen als wichtige sekundäre Rohstoffquelle anerkannt. Dennoch erschweren unterschiedliche Aspekte der spezifischen Zusammensetzung und des Designs die effiziente Nutzung dieses Stoffstroms.

Die Diskussion um die Steigerung der Wertschöpfung muss vor dem Hintergrund der allgemeinen des Abfallaufkommens und der Entsorgungssituation von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) gesehen werden. Verwertungsanforderungen, die Erstbehandler gegenüber den Herstellern nachweisen müssen, sind durch die Richtlinie 2002/96/EC (ab Februar 2014 durch die Richtlinie 2012/19/EU) bzw. durch das ElektroG definiert. Bezogen auf die erfassten Geräte müssen je nach Gerätekategorie (z. B. Haushaltsgroßgeräte, IKT Geräte, Haushaltskleingeräte, Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte) Quoten der Verwertung, Wiederverwendung und stofflichen Verwertung zwischen 50 % und 80 % erfüllt werden. Dabei sind diese 'Verwertungsquoten' auf den Anlageninput bezogen. Demnach berücksichtigen Verwertungsquoten lediglich den verwerteten Massenanteil, ohne die Art der Verwertung und die Einzelmaterialien zu betrachten. Die vom Umweltbundesamt an die EU Kommission berichteten Verwertungsquoten für IKT Geräte stiegen 2010 in Deutschland auf 99 % Verwertung und 86 % Recycling und Reuse.



Copyright: © Universität Stuttgart - ISWA
Quelle: Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress 2014 (September 2014)
Seiten: 10
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter
 
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