Trotz Deichbau und technischem Hochwasserrückhalt sind auch am frei fließenden Oberrhein Extremhochwasserereignisse nicht auszuschließen. Für den Bau der Deiche hat sich das Deichhöhenabkommen von 1991 zwischen den betroffenen Ländern bewährt, mit dem die Gleichwertigkeit der Überflutungssicherheit gewährleistet wird. Als weitergehende Hochwasservorsorge sind insbesondere die Verhaltensvorsorge im konkreten Hochwasserfall sowie aber auch die Hochwasserversicherung als effziente Maßnahmen anzusprechen. Probleme bereiten bei einem Extremhochwasser eher die schwierig kalkulierbaren Auswirkungen für Gewerbe und Industrie.
Was kennzeichnet ein Extremhochwasser? Sicherlich auch die Annahme, dass ein höheres Hochwasser kaum denkbar ist. Diese Diskussionen kommen immer wiederauf, sei es beim Oderhochwasser 1997, beim Elbehochwasser 2002 oder beim letztjährigen Hochwasser vom Juni 2013. Bis vor nicht allzu vielen Jahren hat man bereits ein 100-jährliches Hochwasser als Extremhochwasser bezeichnet. Am frei fließenden Oberrhein unterhalb von Iffezheim soll das Deichsystem durchgehend vor einem 200-jährlichen Hochwasser Schutz bieten. Allerdings ist zu beachten, dass dieser Schutz auch dann nicht erreicht sein wird, wenn die Deiche auf dieses Bemessungsniveau ausgebaut sind. Zu berücksichtigen ist hierbei auch der Ausbau der geplanten Hochwasserrückhaltungen. Nur in der Zusammenschau dieser beiden Komponenten wird das Ziel erreicht, einen 200-jährlichen Hochwasserschutz am Oberrhein zu gewährleisten. In Aufarbeitung der Lehren aus der katastrophalen Elbeflut 2002 hat die deutsche Länderarbeitsgemeinschaft Wasser(LAWA) eine Empfehlung zur 'Sicherstellung der Datengewinnung an Pegeln bei Extremhochwasser' publiziert [1]. In Kapitel 2 dieser Empfehlung heißt es: 'Unter Extremhochwasser soll ein Hochwassergrößer HQ100 verstanden werden. Als Bemessungsansatz wird HQ500 empfohlen. Der Extremhochwasserstand HWEXTREM ist dann in erster Näherung der HWHQ500. In pegelspezifischer Entscheidung kann dieser Wert durch Berücksichtigung gegebener Randbedingungen herab- oder heraufgesetzt werden.'
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| Quelle: | Wasserwirtschaft 03/2015 (April 2015) |
| Seiten: | 4 |
| Preis: | € 10,90 |
| Autor: | Stefan Hill Dr. Andreas Meuser |
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