Die gemeinsame und haushaltsnahe Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen wird aktuell in diversen Modellgebieten erprobt. Die nachfolgend aufgeführten Erkenntnisse und Ergebnisse aus diesen Modellgebieten bilden eine wichtige Grundlage für eine gemeinsame Wertstofferfassung im Sinne einer einheitlichen Wertstofftonne, deren zukünftige rechtliche Ausgestaltung im Rahmen des Wertstoffgesetztes derzeit diskutiert wird.
Auch ohne Wertstoffgesetz gibt es bereits in zahlreichen Kommunen eine gemeinsame Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) und sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen (StNVP). Auf der rechtlichen Grundlage der Verpackungsverordnung wurden und werden Systeme zur gemeinsamen, haushaltsnahen Erfassungumgesetzt. Die VerpackV nennt folgende rechtliche Möglichkeiten, die auch in der Praxis realisiert sind:
- Wertstofftonne in vornehmlich kommunaler Organisationsverantwortung ('Mitbenutzung'gemäß § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV),
- Wertstofftonne in Organisationsverantwortung der dualen Systeme ('Miterfassung' gemäß § 6 Abs. 4 Satz 7 VerpackV),
- Wertstofftonne in geteilter Organisationsverantwortung (z. B. 'Kombitonne' auf Basis von Abstimmungsvereinbarungen zwischen örE und den dualen Systemen oder 'Additive bzw. faktische Flächendeckung' mit Gebietsteilung bei der Erfassung).
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2015) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 5,50 |
Autor: | Agnes Bünemann Dr.-Ing. Stephan Löhle |
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Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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