Die mangelnde bzw. unzureichende Umsetzung europäischen Abfallrechts ist daszentrale Problem, das der Weiterentwicklung hin zu einer europäischen Kreislaufwirtschaftentgegensteht. Die Instrumente und die Mittel sind vorhanden. Was fehlt,ist ein zukunftsorientiertes Abfallwirtschaftskonzept, das einen Überblick über dieBehandlungs- und Verbrennungskapazitäten in den 28 EU-Mitgliedsstaaten gibt.
Auf dieser Grundlage könnte dann entschieden werden, wo und wie welche Kapazitäten auszuweiten sind. Ein solches EU-weites Konzept würde eine wirtschaftliche und ökologisch sinnvolle Allokation der öffentlichen Mittel gewährleisten helfen. In Deutschland gefährden Überkapazitäten bei der Müllverbrennung die stoffliche Verwertung- auch bei den Gewerbeabfällen, deren Verordnung gerade novelliert wird. Dabei ist sicherzustellen, dass das Recycling tatsächlich gestärkt wird und entsprechend der 5-stufigen Abfallhierarchie stoffliche vor thermische Verwertung geht. Zudem sollte in diesem Sinne bereits der Abfallerzeuger verpflichtet werden, seinen Gewerbeabfall sortenrein zu erfassen. Um eine Stärkung des Recyclings geht es auch bei der Novelle des Elektronikaltgerätegesetzes. Hier den Handel bei der Rücknahme von Altgeräten stärker in die Pflicht zu nehmen, ist ein richtiger Ansatz. Seit dem 01. Januar gilt die Getrenntsammlungspflicht für Bio- und Grünabfälle, deren Umsetzung aktuell zahlreiche öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ignorieren. Eine Herausforderung, die von der Biobranche ebenso zu meistern ist wie die zusätzlichen Anforderungen, die sich aus der Novelle der Düngeverordnung (DüV) ergeben.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2015) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 5,00 |
Autor: | Peter Kurth |
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