Die Änderungen des deutschen Industrieanlagenrechts stellen die Betreiber von IED-Anlagen und die Behörden vor Herausforderungen
Die europäische Richtlinie über Industrieemissionen (IED) führt zu neuen, strengeren Vorgaben zur Anpassung von Genehmigungsauflagen an europäische Standards, ferner zur verschärften Überwachung von betroffenen Anlagen und zu einer neuen Rückführungspflicht bei der Stilllegung von Anlagen. Das europäische Umweltrechtstärkt die Anwendung der besten verfügbaren Techniken. In Form, Inhalt und Folgen werden neue Maßstäbe gesetzt. Gefordert wird der Vollzug des Umweltrechts durch weitreichende Inspektionspflichten der Behörden. Berichts- und Auskunftspflichten von Betreibern von IED-Anlagen schaffen ein neues Maß an umweltrelevanten Informationen. Fraglich ist, ob und wie die Vielzahl der Berichte, Mitteilungen und Meldungen, die es im Umweltrecht (und in der Rechtsordnung insgesamt) mittlerweile gibt, zu einem Erkenntnisgewinn führen, der auch dem Umweltschutz insgesamt dient und nicht lediglich Bürokratie schafft. Fraglich ist auch, ob und inwiefern die neuen Maßstäbe zur Ertüchtigung des europäischen Industrieanlagenparks tatsächlich europaweit umgesetzt werden. Insgesamt ist ein Vollzug des neuen Rechts anzustreben, der die Belange der betroffenen Anlagenbetreiber berücksichtigt und gleichzeitig den Schutz von Gesundheit und Umwelt möglichst optimal gewährleistet.
| Copyright: | © Rhombos-Verlag |
| Quelle: | Ausgabe 01 / 2015 (März 2015) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Stefan Kopp-Assenmacher |
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