Die im aktuellen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthaltenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sollen schon seit einiger Zeit bundeseinheitlich im Verordnungswege konkretisiert werden. Hierzu wurde eine 'Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen' (AwSV) auf den Weg gebracht. Diese neue Bundesverordnung wird die bisherigen Regelungen der Länder und die Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe des Bundes ablösen. Auf Anlagenbetreiber und Vollzugsbehörden kommen somit nach Inkrafttreten der AwSV veränderte
oder neue Regelungen zu.
Die AwSV richtet sich an Anlagenbetreiber, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, so z.B. an die Betreiber von Tankstellen, Heizöllager oder Abfallanlagen. In Abhängigkeit davon, wie gefährlich der Stoff für das Wasser oder den Boden ist, haben Betreiber einer Anlage beim Errichten, Unterhalten, Betreiben und Stilllegen festgeschriebene Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Dem liegt der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes (§ 62 Abs. 1 WHG) zugrunde, wonach Anlagen die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, so unterhalten werden müssen, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. Einzelheiten dazu regelt die neueAwSV, die bundesweit verbindliche Einstufungsregeln undeinheitliche Sicherheitsstandards und Sicherheitsanforderungenfür den Umgang in Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen bezweckt.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 01 - 2015 (März 2015) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Monika Ollig Moritz Grunow |
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