Selbstüberwachung öffentlicher Abwasseranlagen - Aufgezeigt an der nordrhein-westfälischen SüwVO Abwasser (Teil II)

Nicht nur die unmittelbare Gewässerbenutzung durch das tatsächliche Einleiteverhalten der einzelnen Sonderbauwerke 'Regenüberlaufbecken' und 'Stauraumkanal' der Ortsentwässerung wird durch die SüwVO Abw abgefragt, sondern 'bei Bedarf' auch die Mengen der aufgrund der Drosselung
zurückgehaltenen und nicht entlasteten, sondern der 'Abwasserbehandlungsanlage' zugeleiteten Abwassermengen.

Wegen der in der SüwVO Abw angewandten 'historischen' Begrifflichkeit, welche unter dem Begriff 'Kanalisationsnetz' auch Niederschlagswasserbehandlungsanlagen subsumiert, die von den §§ 58 Abs. 2 und 51 Abs. 3 S. 1 LWG zulassungstechnisch als 'Abwasserbehandlungsanlage' behandelt werden, irritiert auch die Regelung des § 3 S. 2 SüwVO Abw. Diese sieht vor, dass bei Bedarf die 'zur Abwasserbehandlungsanlage weitergeleiteten Abwassermengen'durch geeignete Auswertungen der Füllstände und Benutzungszeiten von Regenüberlaufbecken und Stauraumkanälen eines Kanalisationsnetzes zu ermitteln sind. Offenbar sollen damit aber keine Abwassermengen gemeint sein, die zu anderen Regenüberlaufbecken oder Stauraumkanälen weitergeleitet - und ggf. von dort aus in die Vorfluter entlastet -werden. Gemeint ist mit "Abwasserbehandlungsanlage' in diesem Sinne wohl die netzabschließende Kläranlage.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 - 2015 (März 2015)
Seiten: 8
Preis: € 25,00
Autor: Prof. Dr. jur. Peter Nisipeanu
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.

Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.