Die Energiewende in der kommunalen Abwasserbehandlung in Bezug auf die Elektroenergie ist technisch derzeit nur für sehr große Kläranlagen oder Kläranlagenverbünde im Zusammengehen mit thermischer Klärschlammverwertung möglich. Abwasser ist jedoch aufgrund
seiner organischen Bestandteile ein Energieträger für chemisch gebundene Energie. Eine mit Abwasser betriebene bio-elektrochemische Brennstoffzelle wird vorgestellt, die neue Möglichkeiten für die energetische Nutzung von Abwasser aufzeigt.
Sauberes Trinkwasser und die zugehörige Sanitärversorgung sind ein Grundrecht (UN Resolution UN 64/292), welches in Europa und insbesondere in Deutschland mit technisch anspruchsvollen Infrastruktursystemen gesichert wird. Diese Systeme verbrauchen in Deutschland pro Jahr zusammen 6,6 TWh elektrische Energie, wobei 4,2TWh auf die Abwasserbehandlung und 2,4 TWh auf die Wasserversorgung entfallen. Der Klimawandel und die gebotene Senkung von CO2-Emissionen erfordern eine Weiterentwicklung dieser Infrastrukturen hin zu energieeffizienteren Systemen. Es wird geschätzt, dass durch Energiesparmaßnamenund Effizienzsteigerung für diese Systeme ein Einsparpotenzial von ca.25% des aktuellen Stromverbrauches vorhanden ist. Um diese Potenziale zu nutzen, hat die Bundesregierung über das BMBF die Fördermaßnahme 'Zukunftsfähige Technologien und Konzepte für eine energieeffiziente und ressourcenschonende Wasserwirtschaft (ERWAS)' im Förderschwerpunkt Nachhaltiges Wassermanagement (NaWaM) ins Leben gerufen [1]. Wesentliche Herausforderung dabei ist, neue Konzepte für energieeffiziente Systeme so weiter zu entwickeln, dass die gebotene Sicherheit für die Wasserversorgung und Abwasserbehandlung weiterhin eingehalten wird.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 01-02/2015 (März 2015) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Michael Sievers Dipl.-Ing. Hinnerk Bormann |
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Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
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Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
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Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
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In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.