Paradigmenwechsel im neuen EEG 2014: Was ändert sich für Photovoltaikanlagen?

Die 'Eckpunkte einer grundlegenden EEG-Reform' wurden im Rahmen der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg am 22.1.2014 vom Bundeskabinett beschlossen. Aus den Eckpunkten ließen sich bereits die wesentlichen Änderungen des EEG 2014 grob abzeichnen. Aus diesem Grunde gilt der Tag nach dem Kabinettsbeschluss (23.1.2014) als Stichtag für die in den Übergangsvorschriften zum EEG 2014 enthaltenen Vertrauensschutzregelungen. Die Bundesregierung ging - verfassungsrechtlich möglicherweise nicht unproblematisch - davon aus, dass ab dem 23.1.2014 mit erheblichen Änderungen des EEG gerechnet werden musste.

Das EEG 20121 hatte noch nicht einmal seinen zweiten Jahrestag erlebt, da wurden im Januar 2014 die Eckpunkte der bereits zu Beginn der Legislaturperiode angekündigten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgestellt. Zum 1.8.2014 trat das neue Gesetz planmäßig in Kraft. Mit dem EEG 20142 werden grundlegende Systemwechsel eingeleitet: Die 'klassische' Einspeisevergütung, die bislang zentrales Förderinstrument des EEG war, wird von der verpflichtenden Direktvermarktung abgelöst. Darüber hinaus wird die Umstellung auf das sogenannte Ausschreibungsverfahren vorbereitet. Bis spätestens zum Jahr 2017 soll die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die erneuerbaren Energien wettbewerblich über Technologie spezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Um Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln, wird für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein Pilotprojekt gestartet. Auch für Eigenversorgungsanlagen trifft das Gesetz bedeutende Änderungen: Sie werden künftig grundsätzlich mit der EEG-Umlage belastet.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUp 01/2015 (März 2015)
Seiten: 7
Preis: € 32,00
Autor: Anja Assion
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.

Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.