Auch nach dem Ende der Ablagerungsphase wird in geschlossenen Siedlungsabfalldeponien noch über Jahrzehnte Deponiegas gebildet, wenn diese vollständig oder zum Teil mit reaktiven (d. h. biologisch abbaubaren) Abfällen verfüllt wurden. Eine energetische Gasnutzung ist dabei an vielen Standorten über Zeiträume von 15 bis 25 Jahren (Erfahrungswerte, die tatsächliche Dauer der Gasnutzung wird maßgeblich von deponie- und standortspezifischen Einflussfaktoren wie z. B. Feuchtegehalt der Abfälle und Infiltrationsmengen in die Deponie, Anteil der biologisch verfügbaren Abfälle am Gesamtabfall, etwaige Hemmungen der Gasbildung infolge toxischer Substanzen, etc.) möglich und im Geltungsbereich der Europäischen Abfallgesetzgebung auch verbindlich vorgeschrieben (EU-Deponierichtlinie, 1999).
Nach Beendigung der energetischen Nutzung ist eine ggf. langfristige Deponierestgasbehandlung erforderlich, um eine vollständige Vermeidung von Methanemissionen in die Atmosphäre zu gewährleisten sowie etwaige Gefahren infolge von ungewollten Gasansammlungen (Explosionsgefahr, Erstickungsgefahr) zu vermeiden. Darüber hinaus treten innerhalb dieser Zeiträume (und z. T. auch darüber hinaus) Setzungen auf, welche eine potenzielle Gefahr für die Funktionsfähigkeit eines Oberflächenabdichtungssystems darstellen. Infolge der andauernden biologischen Abbauprozesse ist das Deponiesickerwasser sowohl mit organischen Inhaltsstoffen (quantifiziertz. B. über die Summenparameter CSB, BSB oder TOC) als auch anorganischen Stickstoffverbindungen (i. W. Ammonium) belastet, wodurch eine Direkteinleitung in einen Vorfluter über sehr lange Zeiträume auf der Grundlage geltender Verordnungen und Grenzwerte nicht möglich ist.
Copyright: | © Verlag Abfall aktuell |
Quelle: | Band 22 - Stilllegung und Nachsorge von Deponien 2015 (Januar 2015) |
Seiten: | 14 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Marco Ritzkowski |
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