Die Deponierung organikhaltiger Abfälle stellt weltweit ein großes umweltrelevantes Problem dar. Die EU gibt daher in der Richtlinie über Abfalldeponien (1999/31/EG) vor, dass die abzulagernde Menge an biologisch abbaubaren Abfällen schrittweise bis zum Jahr 2016 zu reduzieren ist, um 'das Entstehen von Methangas in Deponien und somit die Erwärmung der Erdatmosphäre einzudämmen'.
Einige Mitgliedsstaaten (z.B. Österreich, Deutschland, Niederlande) haben diese Forderung aufgrund strenger Behandlungs- bzw. Konditionierungsvorschriften für abzulagernde Abfälle bereits auf nationaler Ebene erfüllt. Bei älteren Ablagerungen, welche vorwiegend mit unbehandelten Siedlungsabfällenverfüllt wurden, müssen andere Wege beschritten werden. Biologische Prozesse im Deponiekörper unter anaeroben Bedingungen verursachen Emissionen,die maßgeblich vom Gehalt und Reaktivität der organischen Substanz und von den vorherrschenden Milieubedingungen im Deponiekörper bestimmt werden. Das entstehende Sickerwasser und Deponiegas muss meist über langeZeiträume erfasst und behandelt werden, womit ein entsprechender finanzieller Aufwand verbunden ist. Die EU-Richtlinie gibt einen Mindestzeitraum von 30 Jahren vor, für die zumindest finanzielle Rückstellung zu leisten ist, um im Bedarfsfall Maßnahmen setzen zu können. Prognosen für die erforderliche Dauer der Nachsorge für 'Hausmülldeponien' reichen jedoch von einigen Jahrzehnten bis weit über 200 Jahre.
Copyright: | © Verlag Abfall aktuell |
Quelle: | Band 22 - Stilllegung und Nachsorge von Deponien 2015 (Januar 2015) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Dr. Marion Huber-Humer Marlies Hrad Dipl.-Ing. Sabine Lenz |
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