Muss die Abfallhierarchie entsorgt werden?

Mit der Richtlinie 98/2008/EG wurde in Europe eine Prioritätenfolge, die so genannte Abfallhierarchie, für Maßnahmen in Bereich der Abfallwirtschaft festgelegt. Diese fünfstufige Reihung bietet auf den ersten Blick eine einfache und rasche Entscheidungshilfe, welche Behandlungsarten für Abfälle zu bevorzugen bzw. zu vermeiden sind. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die in der Abfallhierarchie bevorzugen Optionen, Vermeidung und Wiederverwendung, zu wenig zur Anwendung kommen und die Abfallmenge weiterhin ansteigt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Abfallwirtschaft haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Neben dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung wurde zunehmend der Fokus auf die Schonung von Ressourcen gelegt. Auf Grundlage der derzeit in der EU gültigen Richtlinie 98/2008/EG (ARR) soll sich die Abfallwirtschaft zu Ressourcenmanagement weiterentwickeln. Ein zentraler Punkt dabei ist die so genannte Abfallhierarchie, die den Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen im Bereich der Abfallvermeidung und-bewirtschaftung als Prioritätenfolge zugrunde liegt. Dabei ist die folgende Prioritätenreihenfolge festlegt.

1. Abfallvermeidung
2. (Vorbereitung zur) Wiederverwendung
3. Recycling
4. sonstige Verwertung (z.B. energetische Verwertung)
5. Beseitigung



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Depotech 2014 (November 2014)
Seiten: 20
Preis: € 8,00
Autor: Dr. Andreas Bartl
 
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