Nach einem starken Wachstum der Biokraftstoffproduktion und -nutzung in Deutschland bis 2007 und deren Rückgang in den Folgejahren verändern sich derzeit die Zielstellung und damit die politischen Rahmenbedingungen auf nationaler wie europäischer Ebene. Zum einen durch die Umstellung von einer energetischen Quote auf eine Treibhausgasvermeidungsquote (THG-Quote) ab 2015 in Deutschland, zum anderen durch die Bestrebungen der Europäischen Kommission zukünftig nur begrenzt (bis 2020) bzw. keine Biokraftstoffe (ab 2020) aus landwirtschaftlichen Rohstoffen in Europa zu fördern. Damit wird der Fokus verschoben hin zur Nutzung von Abfall- und Reststoffen.
Mit der Umstellung der Ziele und der damit einhergehenden Änderung der politischen Rahmenbedingungen sind zahlreiche Unsicherheiten verbunden. Diese reichen von der in Deutschland ab 2015 zur Quotenerfüllung benötigten Biokraftstoffmenge bis hin zur Zielausrichtung der Europäischen Union für alternative Kraftstoffe im Allgemeinen und Biokraftstoffe im Besonderen im Jahr 2020 und dnach. Während in Deutschland die Klimaeffizienz zum Quotenkriterium wird, nimmt die Europäische Kommission Abstand vom bisherigen THG-Minderungsziel der Kraftstoffqualitätsrichtlinie und definiert für die Dekade nach 2020 ausdrücklich kein neues Ziel für die THG-Intensität von Kraftstoffen im Verkehrssektor.
Copyright: | © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock |
Quelle: | 8. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2014) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Karin Naumann |
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