Oberstes Ziel der zukünftigen Recycling-Baustoffverordnung ist die Verbesserung der Qualität und die umweltgerechte Verwertung mineralischer Baurestmassen in Österreich. Dabei spielen neben dem Umweltschutz auch die Praktikabilität und damit ökonomische Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle. Baurestmassen sind aufgrund ihrer Menge einer der wichtigsten Abfallströme. Beim Einsatz von Recycling-Baustoffen im Bau sind noch beträchtliche Steigerungen möglich.
Die wesentlichste Voraussetzung für die Herstellung hochwertiger, qualitätsgesicherter Recycling-Baustoffe ist die getrennte Erfassung sortenreiner Fraktionen am Anfallsort, das heißt auf der Baustelle. Bei jeder gemischten Sammlung steigt der Grad der Verunreinigungen und sinken die Möglichkeiten der stofflichen Verwertung. Auch die Art des Abrisses von Bauwerken sowie Aufbereitungstechnologien spielen eine maßgebliche Rolle für die Qualität von Baurestmassen.Weitere wesentliche Inhalte der Recycling-Baustoffverordnung sollen zulässige Eingangsmaterialien und Recyclingverbote für die Herstellung von Recycling-Baustoffen, die Eingangskontrolle beim Hersteller von Recycling-Baustoffen, Qualitätsanforderungen für Recycling-Baustoffe anhand von Leitparametern sowie die Qualitätssicherung für Recycling-Baustoffe bestehend aus externer Güteüberwachung und werkseigener Produktionskontrolle sein. Ergänzende Anforderungen sollen die Kennzeichnung für Recycling-Baustoffe (u.a. gemäßÖNORM B 3140), Aufzeichnungs- und Meldepflichten des Herstellers von Recycling-Baustoffen sowie zulässige Einsatzbereiche und -verbote für Recycling-Baustoffe sein. Nicht zuletzt soll es Abfallende-Kriterien und eine damit verbundene Konformitätserklärung geben.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | Depotech 2014 (November 2014) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 2,00 |
Autor: | DI Dr. Jutta Kraus |
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