EU-rechtliche Spielräume für eine Begrenzung der Öffentlichkeitsbeteiligung in UVP-pflichtigen Verfahren

The public participation in licensing procedures for project participation has been extended in § 25 para. 3 Administrative Procedures Act by a voluntary early public participation. More improvements are on the political agenda. In this context, wonders what requirements and sets limits to EU law for public participation. These are essentially determined by the EIA Directive and the AK. The scope for the national legislature to reduce public participation are then low. They consist essentially in a 1./.1 Implementation of EU law which allows a waiver of the canvass schedule and a public participation where it is not prescribed by EU law.

Wer sich heute zum Thema 'Spielräume für eine Begrenzung der Öffentlichkeitsbeteiligung' äußert, muss sich fragen lassen, ob er die Zeichen der Zeit richtig erkannt oder nicht etwa das Thema verfehlt hat. Nicht Begrenzung, sondern Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit der Diskussion um Stuttgart 21 offenbar das Gebot der Stunde. Diskutiert wird nicht (mehr) über die Frage, wie Verfahren beschleunigt und in diesem Zusammenhang die Öffentlichkeitsbeteiligung beschränkt werden kann. Vielmehr wird eine Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung politisch und rechtlich angestrebt. Der Gesetzgeber hat die Diskussion inzwischen im Übrigen aufgegriffen und der Forderung vieler Stimmen Rechnung getragen, in dem er in § 25 Abs. 3 VwVfG eine - fakultative - frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen hat. Damit wird vor allem das Ziel verfolgt, der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, bereits vor Antragsstellung auf ein Vorhaben Einfluss zu nehmen und damit das Vorhaben als solches beeinflussen zu können. Hiermit sollen weiter Konflikte in Zulassungsverfahren minimiert und auf diese Weise Akzeptanz für das Vorhaben erreicht werden. Angestrebt wird, durch Transparenz und Fairness im Verfahren Verfahrensakzeptanz zu schaffen, indem alle Beteiligten schon vor Antragstellung Gelegenheit haben, sich mit ihren Positionen in das Verfahren einzubringen, eine offene und eingehende Diskussion zu führen, in eine Kommunikation mit dem Vorhabenträger einzutreten und auf diese Weise nicht nur die Qualität der Antragstellung zu steigern, sondern auch das Vorhaben als solches, seinen Standort und seine Ausgestaltung zu beeinflussen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUp 02/2014 (Juni 2014)
Seiten: 10
Preis: € 32,00
Autor: Prof. Dr. Alexander Schink
 
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