Das Bundesumweltministerium hat Anfang des Jahres seine lang erwarteten Vorschläge für die europarechtlich notwendige Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vorgelegt. Diese sehen zum Teil weitreichende Änderungen gegenüber der bislang geltenden Rechtslage vor und lassen ein von kontroversen Diskussionen begleitetes Gesetzgebungsverfahren erwarten, das wahrscheinlich in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen werden kann.
Mit der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) hat die EU vor knapp zwei Jahren unter Ablösung der Vorgängerrichtlinie 2002/96/EG einen novellierten Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gesetzt. Aus den geänderten unionsrechtlichen Vorgaben resultiert ein nicht unerheblicher Anpassungsbedarf für die einschlägigen nationalen Regelungen, die hierzulande seit 2005 im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) niedergelegt sind, das dem Bereich der sog. abfallrechtlichen Produktverantwortung im Sinne der §§ 23 ff. Kreislaufwirtschaftsgesetz zuzurechnen ist. Hauptakteure im Pflichtenkonzept der WEEE-Richtlinie sind die Hersteller von Elektrogeräten als produktverantwortliche 'Inverkehrbringer'. Daneben werden aber auch Besitzer von Elektroaltgeräten (EAG), Vertreiber, die öffentliche Hand sowie die private Entsorgungswirtschaft einbezogen. Sie alle sind von den anstehenden Änderungen unmittelbar betroffen. Die konkrete Umsetzung in innerstaatliches Recht wird aber - und das nicht nur in Deutschland - etwas länger auf sich warten lassen, als von der EU eigentlich vorgesehen. So lief die in Art. 24 Abs. 1 der WEEE-Richtlinie festgelegte Frist zur Umsetzung der neuen Vorgaben bereits am 14. Februar 2014 ab. Bislang konnten aus dem Kreis der großen EU-Mitgliedstaaten jedoch allein Großbritannien und Italien die abgeschlossene Implementierung der WEEE-Novelle vermelden.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | Heft 03 - 2014 (Juni 2014) |
| Seiten: | 9 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Moritz Grunow Jürgen Seitel |
| Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
| Artikel weiterempfehlen | |
| Artikel nach Login kommentieren | |
Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.
Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.