Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind ab dem 1. Januar 2015 überlassungspflichtige Bioabfälle, so auch Küchen- und Speiseabfälle aus Haushaltungen getrennt zu erfassen und zu verwerten. Wie die Ergebnisse von bundesweit durchgeführten Abfallanalysen zeigen, sollte hierzu die gesamte Logistik und Verwertungskette auf den Stoffstrom neu abgestimmt werden.
Über 9 Mio. Mg Bioabfälle (Bio- und Grüngut) stellen die größte separat erfasste Wertstofffraktion in Deutschland dar. Hierbei stammt jeweils ca. die Hälfte aus der Biotonne und aus der Grüngutsammlung. Wie hoch die Erfassungsrate von Bioabfällen tatsächlich ist, lässt sich nicht ableiten. Umgekehrt kann man feststellen, dass im Mittel noch über 40 % unseres Hausmülls (ohne Geschäftsmüll) aus nativ-organischen Abfällen besteht. Dies zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Auswertung des Witzenhausen-Instituts aus 25 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in acht Bundesländern in Deutschland.
Demzufolge befinden sich bundesweit in unserem Hausmüll noch ca. 4 bis 5 Mio. Mg Bioabfälle. Konsequenterweise wird im Kreislaufwirtschaftsgesetz gefordert, dass spätestens ab dem 1. Januar 2015 Bioabfälle getrennt zu erfassen sind. Neben Garten- und Parkabfällen sowie Landschaftspflegeabfällen sind dies vor allem Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen, Gaststätten und Cateringbereich sowie Bioabfälle aus dem Einzelhandel und aus der Nahrungsmittelverarbeitungsindustrie. Nachfolgend werden vorrangig Bioabfälle aus privaten Haushaltungen betrachtet sowie Defizite und Potenziale aus diesem Bereich offengelegt.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 04/2014 (April 2014) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dr.-Ing. Michael Kern |
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