Das Problem des Abfalls und seiner Beseitigung ist so alt wie die Menschheitsgeschichte. Schon früh wurde schlechte Luft als ungesund bzw. der Gesundheit nicht zuträglich eingestuft. Im Mittelalter beschränkten sich Strategien zur Luftreinhaltung im Wesentlichen auf die Beseitigung von Gerüchen.
So wurden z.B. geruchsintensive flüssige Abfallstoffe bevorzugt verdünnt, in dem sie in Flüsse eingeleitet wurden. Gewerbe mit übel riechender Abluft wurden in die Vorstädte verlegt. Die Maßnahmen dienten somit dem Schutz der Menschen, ein Bewusstsein im Sinne eines allgemeinen Umweltschutzes gab es nicht.
An der Strategie der Verlagerung hat sich auch bis in die Zeit der frühen Industrialisierung nichts geändert. Das erste Gesetz Europas zum Umweltschutz trat am 15.10.1810 in Frankreich in Kraft. Danach wurde für eine Vielzahl gewerblicher Tätigkeiten eine Genehmigungspflicht eingeführt und der Grad der Umweltbelastung festgestellt. Dieser konnte eine Verlagerung der Tätigkeiten an den Rand von Wohngebieten oder außerhalb von Wohngebieten zur Folge haben. Allerdings war die Festlegung erforderlicher Schornsteinhöhen bereits Gegenstand des Gesetzes. In den folgenden Jahren kamen Aspekte des Immissionsschutzes und der Sicherheit wie Brandschutz und Explosionsschutz hinzu. In Preußen waren die ersten Immissionsschutzgesetze Teil der Allgemeinen Gewerbeordnung vom 17.01.1845 [1].
1. Entwicklung der gesetzlichen Grenzwerte
2. Beste verfügbare Technik
3. Installierte Technik
4. Maßnahmen zur Minderung von Quecksilber
5. Maßnahmen zur Minderung von Feinstaub
6. Maßnahmen zur Minderung von Stickoxiden
7. Literatur
[1] Rössert: Historie der Luftreinhaltung, Bayrisches Landesamt für Umwelt, Abt. 2, 13.10.2009
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
| Quelle: | Energie aus Abfall 11 (2014) (Januar 2014) |
| Seiten: | 15 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dr.-Ing. Margot Bittig Dr.-Ing. Stefan Haep |
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