Personengesellschaften als Träger gewerblicher Sammlungen im Sinne des § 3 Abs. 18 KrWG

Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) stellen sich die Regelungen zur gewerblichen Sammlung als Hauptbetätigungsfeld der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung des Kreislaufwirtschaftsrechts dar. Dabei geht es angesichts des nach wie vor anhaltenden 'Kampfes um Abfälle' vor allem um die Frage der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen, insbesondere darum, ob der Sammlung nicht 'überwiegende Interessen entgegenstehen'.

In den letzten Monaten hat die Diskussion eine neue Facette bekommen. Mehrere Oberverwaltungsgerichte haben in ihren Entscheidungen bezweifelt, dass Personengesellschaften, vorliegend die GmbH & Co.KG und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Träger einer gewerblicher Sammlungen i.S.d. § 3 Abs. 18 KrWG sein können. In einem aktuellen Urteil wendet sich das VG München jedoch gegen diese Entwicklung und erkennt einer GmbH & Co.KG die Trägerschaft zu. Die Entscheidungen haben nicht nur in der Entsorgungswirtschaft, sondern auch bei den Behörden zu einer erheblichen Verunsicherung geführt und sind auch in der Literatur heftig kritisiert worden. Der nachfolgende Beitrag untersucht die Argumentation der Gerichte und kommt zum Ergebnis, dass Personengesellschaften in vollem Umfang Träger gewerblicher Sammlungen sein können.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 - 2014 (März 2014)
Seiten: 10
Preis: € 32,00
Autor: Ministerialrat Dr. Frank Petersen
Isabella Hermanns
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.

Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.