Mit Beschluss vom 9.9.2013 hat der VGH in Mannheim die vom Land Baden-Württemberg gegen den Beschluss des VG Stuttgart vom 13.5.2013 eingelegte Beschwerde zurückgewiesen und damit gewerbliche Altkleidersammlungen im Landkreis Böblingen vorläufig zugelassen. Das VG Stuttgart habe zutreffend erkannt, dass der Widerspruch des Antragstellers gegen die Untersagungsverfügung des Landratsamts Böblingen nach summarischer Prüfung wahrscheinlich Erfolg haben werde und deshalb dem Suspensivinteresse des Antragstellers der Vorrang vor dem entsprechend geringer zu gewichtenden öffentlichen Interesse am Sofortvollzug der Verfügung gebühre. Die vom Land mit der Beschwerde vorgebrachten Argumente vermochten nach Auffassung des VGH keine ernstlichen Zweifel gegen die Richtigkeit der Entscheidung des VG Stuttgart aufzuwerfen.
Die Regelungen zur gewerblichen Sammlung von Haushaltsabfällen in den §§ 17, 18 KrWG beschäftigen nach wie vor intensiv die Gerichte. Zwar können einige wichtige Rechtsfragen im Kontext der gewerblichen Sammlung inzwischen als geklärt gelten, zu anderen liegen jedoch völlig unterschiedliche und häufig auch gegensätzliche Positionen der befassten Spruchkörper vor. Die Neuregelung bereitet offensichtlich in der Rechtsanwendung größere Schwierigkeiten, als dies zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorausgesehen werden konnte. Gerade der europarechtliche Hintergrund wird von den Gerichten nur teilweise durchdrungen, teilweise sogar vollständig ausgeblendet. Ohne Einbeziehung der europarechtlichen Wertung und der maßgeblichen EuGH Entscheidungen kann allerdings eine sachgerechte Interpretation insbesondere von § 17 Abs. 3 KrWG kaum gelingen. Nachfolgend werden einige jüngere obergerichtliche Entscheidungen ausführlicher dargestellt, wobei der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bei der rechtsdogmatischen Durchdringung des Rechts der gewerblichen Sammlung nach Einschätzung der Autoren ein besonderes Gewicht zukommen dürfte.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 06 - 2013 (Dezember 2013) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. Angela Dageförde Dr. jur. Holger Thärichen |
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