Seit fast zwei Jahren ist beim Bundesverwaltungsgericht eine Revision der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.10.2011 anhängig, die nun bald entschieden werden könnte.
Seinerzeit hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass Anlagenbetreiber keine Sanktionszahlungen nach § 18 Abs. 1 S. 1 TEHG 2004 (nunmehr § 30 Abs. 1 S. 1TEHG) leisten müssen, wenn sie zum 30. April eines Jahres eine Anzahl von Emissionsberechtigungen an die zuständige Behörde abgeben, die der in ihrem Emissionsbericht ausgewiesenen und vom Sachverständigen geprüften Gesamtemissionsmenge an Treibhausgasen ihrer Anlage im vorhergehenden Jahr entspricht. Die Abgabepflicht aus § 6 Abs. 1 TEHG 2004 (nunmehr § 7 Abs. 1 TEHG) sei in einem derartigen Fall auch dann nicht verletzt, wenn die Behörde nach Ablauf der Abgabefrist inhaltliche Fehler indem verifizierten Emissionsbericht feststellt. Der Anlagenbetreiber bleibe jedoch zur Abgabe der noch fehlenden Berechtigungen verpflichtet.
Eine ähnliche Fragestellung wurde dem Europäischen Gerichtshof zwischenzeitlich vom obersten Gerichtshof Schwedens zur Vorabentscheidung vorgelegt. Diesem Verfahren liegt ein Fall zugrunde, in dem zwei Unternehmen, die Anlagen zur Herstellung von Papier betreiben, zwar jeweils über ausreichend Emissionsberechtigungen verfügten, jedoch wegen unternehmensinterner administrativer Versäumnisse die abzugebende Menge an Zertifikaten nicht rechtzeitig bis zum 30.4.2007 abgegeben haben. Nachdem am 16.5.2013 die Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi veröffentlicht wurden, steht nun voraussichtlich bald die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an.
Aus diesem Anlass soll mit vorliegendem Beitrag zunächst das emissionshandelsrechtliche Sanktionssystem für die Betreiber stationärer Anlagen dargestellt werden, um im Anschluss daran die anhängigen, für die weitere emissionshandelsrechtliche Sanktionspraxis maßgeblichen Verfahren zu erörtern.
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| Quelle: | Heft 05 - 2013 (Oktober 2013) |
| Seiten: | 4 |
| Preis: | € 25,00 |
| Autor: | Heidi Stockhaus Dr. Christian P. Zimmermann |
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