In Pilotprojekten des Landes Baden-Württemberg erwiesen sich Hochwassergefahrenkarten als sehr nützliches Instrument für die Vorbereitung auf Hochwasserereignisse. Sowohl Spezialisten als auch Laien konnten sich ein zuverlässiges Bild von den zu erwartenden Ausmaßen und Auswirkungen machen. Dabei zeigte sich aber auch, dass das kommunale Krisenmanagement vielerorts noch wenig entwickelt ist.
Um eine Übersicht des deutschen Krisenmanagementsystems zu geben, sind zunächst die Begriffe Krise und Krisenmanagement zu reflektieren.
Unter Krise wird ein außergewöhnliches Schadenereignis verstanden. Außergewöhnlich ist ein Schadenereignis dann, wenn es nicht mit den üblicherweise verfügbaren Ressourcen bewältigt werden kann, wobei unter Ressourcen neben Personal, Mitteln und Finanzen auch Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zu verstehen sind. Für die Bewältigung gewöhnlicher Schadenereignisse, beispielsweise eines Wohnungsbrandes, stehen bewährte Standardprozeduren zur Verfügung. Die dafür ausgebildeten Akteure wissen, was zu tun das Richtige ist. Außergewöhnliche Schadenereignisse sind hingegen so vielschichtig, großräumig oder neuartig, dass zunächst Ungewissheit darüber herrscht, was genau geschehen ist und/oder wie sich dies auswirkt und/oder welche Maßnahmen zu treffen und/oder umzusetzen sind und/oder es fehlen die für die Gefahrenabwehr sowie Schadenbewältigung erforderlichen Ressourcen. Dies klingt nach Chaos, weshalb selbst die einschlägige Norm für das Notfall- und Krisenmanagement von einer 'anfänglichen Chaosphase" spricht.
Krisenhaftigkeit ist also eine Funktion sowohl des Schadenausmaßes als auch der Widerstandsfähigkeit (Resilience) des betroffenen Systems, beispielsweise einer Gemeinde.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 11/2013 (November 2013) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | M. Sc. Christian Brauner |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.