Obwohl die ersten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Haftung im Kanalbenutzungsverhältnis inzwischen über 40 Jahre zurückliegen und die Anwendbarkeit vertraglicher Haftungsgrundsätze allgemein anerkannt ist, sind noch nicht alle praktisch relevanten Fragen geklärt. Als schwierig erweisen sich in der Praxis insbesondere Beweisfragen sowie die Anforderungen, die an die Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Kanalbenutzungsverhältnisses nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zu stellen sind.
Das Kanalbenutzungsverhältnis ist ein Anwendungsfall der sogenannten Benutzungsverhältnisse, die die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen, hier der kommunalen Abwasserbeseitigungsanlagen, betreffen. Es besteht regelmäßig zwischen einer Gemeinde als Trägerin der öffentlichen Abwasserentsorgung und den Eigentümern der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Grundstücke und wird durch den Anschluss begründet. Dogmatisch ist es als öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis - gelegentlich auch als Verwaltungsschuldverhältnis oder verwaltungsrechtliche Sonderbeziehung bezeichnet - einzuordnen.
Wenngleich die rechtliche Grundlage des Kanalbenutzungsverhältnisses in aller Regel keine vertragliche Vereinbarung, sondern das gemeindliche Satzungsrecht ist, haben die sich aus diesem Verhältnis ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten einen vertragsähnlichen Charakter. Dies lässt sich damit begründen, dass das Kanalbenutzungsverhältnis ein auf Dauer angelegtes Leistungsverhältnis mit einer ebenso engen rechtlichen Verbindung ist, wie sie bei einem entsprechenden privatrechtlichen Verhältnis zwischen Kanalisationsbetreiber und seinen Kunden bestünde. Hieraus folgt, dass zu den durch das Kanalbenutzungsverhältnis begründeten Pflichten insbesondere die allgemeine Vertragspflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils (vgl. ˜ 241 Abs. 2BGB) gehört. Verstößt ein Beteiligter gegen diese Pflicht und erleidet der andere dadurch einen Schaden, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Geschädigte Ersatz verlangen kann. Dies und die damit zusammenhängenden, teilweise noch nicht abschließend geklärten Rechtsfragen sind Gegenstand der folgenden Ausführungen.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | 
| Quelle: | Heft 04 - 2013 (November 2013) | 
| Seiten: | 6 | 
| Preis: | € 25,00 | 
| Autor: | RA Dr. Anno Oexle Thomas Lammers  | 
| Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)  | |
| Artikel weiterempfehlen | |
| Artikel nach Login kommentieren | |
Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.
Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.