Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz werden die Getrenntsammelpflichten für Bioabfälle, Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle ab dem Jahr 2015 eingeführt und die Grundlage zur Errichtung einer einheitlichen Wertstofferfassung geschaffen. Die Beseitigung des ‚Flickenteppichs’ erfordert aber klare gesetzliche Vorgaben.
(26.11.2013) In Deutschland ist durch die Einführungen zahlreicher Modellprojekte zur erweiterten Getrennterfassung von Leichtverpackungen (LVP) und Nichtverpackungen ein unübersehbarer ‚Flickenteppich’ entstanden. Der Weg zu einer einheitlichen Wertstofftonne und zu einer einheitlichen Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität erfordert aber klare gesetzliche Regeln. Größte Herausforderung in diesem Spannungsfeld verschiedener Interessen ist die Klärung und Festlegung der Organisation und Trägerschaft der einheitlichen Wertstofftonne. In dieser sollen Abfälle beziehungsweise Wertstoffe gemeinsam erfasst werden, die seit über 20 Jahren privatwirtschaftlich entsorgt werden (Verpackungen) und die der kommunalen Überlassungspflicht unterliegen (Stoffgleiche Nichtverpackungen, StNVP). Im Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung wurden 2011 die Idealzusammensetzung und mögliche Finanzierungsmodelle der (einheitlichen) Wertstofftonne entwickelt und bis heute kontrovers diskutiert. Hierzu zählen...
| Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) |
| Quelle: | November/Dezember 2013 (November 2013) |
| Seiten: | 3 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dr.-Ing. Stephan Löhle Mareen Müller |
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