Die Abwasserabgabe steht derzeit erneut auf dem Prüfstand. Wiederholt wird dabei gefordert, es müsse künftig eine neue Zielstellung formuliert werden, da der seinerzeitige Lenkungsauftrag erschöpft sei und eine schleichende Wandlung zu einer Finanzierungsabgabe stattgefunden habe. Doch erschöpft sich die Abwasserabgabe wirklich zunehmend im Fiskalischen und braucht sie deshalb 'neue Ziele' oder gar ein neuartiges Lenkungskonzept?
Gegenwärtig steht die Abwasserabgabe erneut auf dem rechtspolitischen Prüfstand. Eine systematische und funktionale Weiterentwicklung der Abwasserabgabe kann dabei nur gelingen, wenn zunächst einmal klar ist, welchem Ziel eine Novellierung des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) eigentlich dienlich sein soll. Eine naheliegende Antwort auf diese Frage lässt sich aus dem Wesenskern einer Abgabe ableiten, die als Gewässerschutzinstrument eine spezifische Charakteristik besitzt. Eine Abgabe ist nämlich funktionsgerecht in erster Linie in derjenigen Funktion zu bewahren und zu stärken, die ihr im Instrumentenmix der Gewässerschutzpolitik gerade als 'ökonomischer Hebel' zukommt: Im Rahmen der Vorsorge und ergänzend zum Ordnungsrecht soll sie nach Maßgabe dezentraler Entscheidungen fortlaufend jeweils kosteneffiziente Minderungen schädlicher Abwassereinleitungen anreizen.
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| Quelle: | Wasser und Abfall 10/2013 (September 2013) |
| Seiten: | 8 |
| Preis: | € 10,90 |
| Autor: | Prof. Dr. Erik Gawel |
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