Das Basisabdichtungssystem stellt im Hinblick auf die gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen unabhängig von der Qualität der abgelagerten Abfälle den zentralen Bestandteil des Deponiebauwerks dar. Daher werden an die Funktionsfähigkeit der Abdichtung besondere Anforderungen gestellt. Beeinträchtigungen der Schutzwirkung der Abdichtungen sind in jedem Falle zu vermeiden. Wichtigste Ursache für Beschädigungen sind mechanische Belastungen, deren Auswirkungen (Verformungen, Setzungen, Risse usw.) besonderer Überwachung bedürfen.
Die Überwachungspflicht war bislang im Punkt 10.4.1.1 der TA Siedlungsabfall (1993) formuliert. Die Messungen sollten im Zuge der Eigenüberwachung durchgeführt und im Jahresbericht zum Deponieverhalten dokumentiert werden. In Anwendung des Anhanges G der TA Abfall (1991) wurde für die Durchführung der Überwachungsmaßnahmen eine jährliche Höhenvermessung aller Sickerwasserrohre gefordert. Mit der Überarbeitung der Deponieverordnung (2009), mit der die EU-Deponierichtlinie in nationales Recht umgesetzt und die bis dato geltenden Verordnungen zusammengefasst wurden, haben sich die technischen Anforderungen an die Setzungsmessungen an dieser Stelle geändert.
Copyright: | © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH |
Quelle: | Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2011 (Oktober 2011) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 5,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Florian Kölsch |
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