Die niederländische Nachsorgeverordnung wurde 1996 nach langer Diskussion erstellt und ist in das Umweltschutzgesetz von 1979 (Ministerie van Volksgezondheid en Milieuhygiëne, 1979) eingebettet. Die Artikel 8.47 bis 8.51 und 15.42 bis 15.49, zusammen auch Nachsorgeverordnung genannt, traten am 1. April 1998 in Kraft.
Ausgangspunkt ist die zeitliche Unbegrenztheit der Nachsorge: sie endet nie. Man verlässt sich auf die Abdichtung zur Verhinderung von Emissionen. Wird die Abdichtung jedoch nicht periodisch ersetzt, setzen die Emissionen wieder ein. Daher ist es vorgeschrieben, die Oberflächenabdichtung alle 50 bis 75 Jahre vollständig zu ersetzen. In den Niederlanden liegt die Verantwortlichkeit für die Nachsorge nicht beim Deponiebetreiber, sondern bei der zuständigen Behörde. Der niederländische Gesetzgeber hat dies so bestimmt, weil die Behörde immer existieren wird, ein Deponiebetreiber jedoch bankrott gehen kann. Um die gleiche Vorgehensweise in der Nachsorge zu wahren, haben alle zuständigen niederländischen Behörden eine 'Checkliste Nachsorgeplan Deponien" erstellt (Zeegers, 2002).
| Copyright: | © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH | 
| Quelle: | Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2010 (Oktober 2010) | 
| Seiten: | 8 | 
| Preis: | € 4,00 | 
| Autor: | Heijo Scharff | 
| Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)  | |
| Artikel weiterempfehlen | |
| Artikel nach Login kommentieren | |
Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.
Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.