Die Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie im Wasserrecht

Am 2.5.2013 trat das 'Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen' sowie die beiden Verordnungspakete zur Umsetzung der Industrieemissions- Richtlinie ('IE-RL') in Kraft. Die IE-RL ersetzt insbesondere die bisherige Richtlinie 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ('IVU-Richtlinie') sowie weitere Sektorenrichtlinien. Die Richtlinie selbst ist am 7.1.2011 in Kraft getreten und war innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umzusetzen. Das eigentliche Fristende zum 7.1.2013 hat Deutschland mit dem Inkrafttreten des Umsetzungsregelungspakets am 2.5.2013 nur knapp verpasst.

Während die Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie in das nationale Immissionsschutzrecht derzeit intensiv diskutiert wird, sind die durch die Umsetzung der Richtlinie bedingten Änderungen im nationalen Wasserrecht bisher vergleichsweise wenig beachtet worden. Indes wurden auch hier praxisrelevante Änderungen vorgenommen:
Zum einen müssen die Einleitungen von Abwasser aus unter die Industrieemissions-Richtlinie fallenden Anlagen in Gewässer (Direkteinleitungen) in Zukunft den Stand der Technik gemäß den Anforderungen aus den sogenannten BVT-Schlussfolgerungen einhalten (§ 57 WHG). Dabei wurden zur Vereinfachung des Verwaltungsvollzuges die Anforderungen aus der Abwasserverordnung, die u.a. die BVT-Schlussfolgerungen umsetzen sollen, mit einer bislang nicht geregelten unmittelbaren Bindungswirkung für die Einleiter ausgestattet, so dass es bei Erlass neuer BVT-Schlussfolgerungen einer Änderung der Erlaubnis durch die Wasserbehörde insoweit nicht mehr bedarf.
Zum anderen sind nunmehr sogenannte selbstständige Industriekläranlagen unabhängig von einer UVP-Pflicht wasserrechtlich genehmigungsbedürftig (§ 60 WHG).
Schließlich wurden sowohl für die Abwassereinleitung als auch für die selbstständigen Industriekläranlagen verfahrens- und überwachungsrechtliche Anforderungen in einer neuen Bundesverordnung, der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung ('IZÜV'), geregelt. Diese Verordnung verdrängt zum Teil bestehende landeswasserrechtliche Verfahrensvorschriften.
Schwerpunkte des Beitrags sind eine systematische Darstellung der Änderungen und eine erste Erörterung der dadurch entstehenden Rechtsfragen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 - 2013 (September 2013)
Seiten: 10
Preis: € 25,00
Autor: Dr. Lutz Krahnefeld
Rechtsanwalt Dr. Markus Ehrmann
 
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